Prüffähige VOB-Rechnung

Gemäß § 14 VOB/B ist die abzurechnenden Bauleistungen „prüfbar“ zu erstellen. Die gute Prüfbarkeit von Aufmaßen ergibt sich aus einer gut strukturierten Herangehensweise und Darstellung der abzurechnenden Bauleistung. Die rechnerischen Nachweise für die Bauabrechnung sind in einer Aufmaßaufstellung bzw. einem Aufmaßprotokoll zu vermerken. Bei der Aufmaßaufstellung sollten neben den ATV`s folgende Aufmaßregeln Verwendung finden: Das…